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Zeitnahe Informationen über die aktuelle Verkehrslage sind für Autofahrer von großer Bedeutung für eine verzögerungsfreie Fahrt eine Anpassung der Weiterfahrt an die geänderten Gegebenheiten oder für die Planung einer Fahrt vor Antritt. Die Verkehrslage kann sich oft innerhalb kurzer Zeit ändern. Beispielsweise wenn ein Unfall passiert, was zur Folge hat, dass der Verkehr in einer Fahrtrichtung stockt oder staut, während in die andere Richtung nach wie vor freie Fahrt herrscht. Informationen über die Behinderung müssen dann möglichst schnell an alle Autofahrer, die sich auf die Unfallstelle zubewegen verteilt werden.

Dazu stehen mehrere Informationskanäle zur Verfügung: Verkehrsfunk(Radio), Pushnachrichten über eine App auf ein Smartphone oder das Integrieren der Informationen auf Verkehrswebseiten, beispielsweise des ÖAMTC oder auf einer der Routen- und Fahrplanauskunftsseiten der Verkehrsverbünde. Egal über welchen Kanal die Information an die Autofahrenden verteilt wird, sie beinhaltet neben anderen Informationen immer die Angabe eines Zieles in Fahrtrichtung in Form einer Ortsangabe. Dies soll dazu dienen, möglichst punktgenau jene Autofahrer zu erreichen, die auch tatsächlich von der Verkehrsstörung betroffen sind.

Was sind nun solche Zielangaben? Gibt es immer nur ein Ziel für eine bestimmte Fahrtrichtung einer Straße? Hängt die Zielangabe vom Rang der Straße (Bundes- bzw. Landesstraße) ab? Gibt es unterschiedliche Ziele, je nachdem auf welchem Abschnitt einer Straße sich ein Fahrer gerade befindet? Welche Ortsangaben eignen sich als Ziele?

Um diese und weitere Fragen zu beantworten und um sinnvolle Zielangaben für die Verwendung in der Verkehrsinformation zu ermitteln hat Planalp von den beiden Bundesländern Tirol und Salzburg den Auftrag, einerseits eine Methodik zur Ermittlung von Bereichs- und Fernzielen für das hochrangige Straßennetz (mit Ausnahme von Autobahnen und Schnellstraßen) zu entwickeln und andererseits diese Ziele anhand des erstellten Regelwerkes zu ermitteln.

Als Datengrundlage für das Straßennetz in beiden Bundesländern dient die Graphenintegrationsplattorm (GIP). Als fachliche und thematische Grundlagen wurden u.a. das dt. Bundesfernstraßengesetz, die „Richtlinien für wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB)“ der deutschen Bundesanstalt für Straßenwesen (BaST) sowie die in anderen österreichischen Bundesländern angewandten Systematiken herangezogen.

Ihr Ansprechpartner

Mag. Klaus Spielmann, MSc.

Klaus_Spielmann

Ingenieurkonsulent für Geographie

+43 512 575737 32
klaus.spielmann@planalp.at

Delegierter in die Bundesfachgruppe für Raumplanung, Landschaftsplanung und Geographie der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten

 

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