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Raumplanung

Raumordnung ist die planmäßige Gestaltung eines Gebietes mit dem Ziel, die bestmögliche Nutzung des Raumes unter Berücksichtigung der „Daseinsgrundfunktionen“ Wohnen, Arbeiten, Bilden, Erholen, Versorgen und Kommunikation langfristig zu gewährleisten. Dabei ist ein Ausgleich zwischen den unterschiedlichen und teilweise widersprüchlichen Interessen anzustreben. Bei der Festlegung und Entwicklung der räumlichen Nutzungen sind die naturräumlichen Voraussetzungen und die Erfordernisse des Umweltschutzes sowie die gegenseitigen Wechselwirkungen der Nutzungsansprüche zu beachten.

Raumplanung ist die Gesamtheit aller zur Erarbeitung und Durchsetzung einer angestrebten räumlichen Ordnung eingesetzten planerischen Mittel. Dabei kommen rechtsverbindliche Instrumente wie der Flächenwidmungs- und der Bebauungsplan und nicht rechtsverbindliche Instrumente wie Konzepte, Entwürfe etc. zur Anwendung.

Aus dieser Beschreibung wird deutlich, dass Raumplanung ein sehr politiknahes und stark von Werthaltungen (z.B. Stellenwert des Privateigentums an Grund und Boden, Baufreiheit, Akzeptanz übergeordneter Planungen etc.) geprägtes Arbeitsfeld ist. Wie viele m² Bauland kann ein Haushalt für sich beanspruchen? Ist ein drittes Geschoß bei einem Wohnhaus noch vertretbar oder zu viel? Raumplanung setzt sich mit den unterschiedlichen Interessenlagen auseinander und zielt darauf ab, nachvollziehbare Empfehlungen und Vorschläge für die Fragen der räumlichen Entwicklung auszuarbeiten. Raumplanung bereitet Entscheidungsgrundlagen auf, stellt die möglichen Handlungsspielräume dar und weist auf die raumstrukturellen Konsequenzen von Entscheidungen hin – die Entscheidung selbst obliegt der Politik oder Unternehmen. Ein spannendes Arbeitsfeld, das immer in Bewegung ist!

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